Inklusion
Positionierung des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (Dezember 2014)
Inklusion geht zurück auf die Menschenrechtskonvention der UN (1948) und bedeutet, „dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf“. Dieser Gedanke wurde in der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (2006) aufgegriffen, deren zentrale Ziele u.a. die Förderung der Chancengleichheit behinderter Menschen, die Anerkennung von Individualität und Vielfalt und der Abbau von Diskriminierung sind. Seit 2009 erfolgt die Umsetzung der BRK auch in Deutschland.
Aus dem Verständnis von Inklusion der BRK ergeben sich gesellschaftliche Konsequenzen, nämlich individuelle Lebensläufe
mit Teilhabe am Bildungs- und Arbeitsleben zu ermöglichen. Aus Sicht der Logopädie wird Inklusion nicht
als Zustandsbeschreibung, sondern als Prozess und gesellschaftlicher Auftrag verstanden, den es gemeinsam mit
allen Beteiligten zu gestalten gilt. Aufgabe der Logopädie ist es, mit Hilfe ihrer Methoden und Konzepte Menschen
mit Sprach-, Sprech-, Stimm- , Schluck- und Hörstörungen und ihr Umfeld in der selbstbestimmten Teilhabe zu unterstützen
und zu stärken. Selbstbestimmte Teilhabe findet dort statt, wo sie gelebt wird - im Alltag der Betroffenen.
Hier gilt es, spezifische logopädische Angebote anzubieten. Dabei ist das Gelingen von Inklusion von vielen Faktoren
abhängig.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Wenn Inklusion gelingen soll, bedarf es Netzwerkstrukturen, die methodisch vielgestaltige und flexible Behandlungsansätze
am Alltagsleben orientiert anbieten können. Dies betrifft sowohl die Therapieinhalte, die Wahl des
Therapieortes, die Gestaltung der Therapieintensität und deren Frequenz. Diese Faktoren müssen beachtet werden,
damit Menschen jeden Alters mit Behinderung in allen Lebensbereichen in ihren individuellen Sozialräumen selbst -
bestimmt agieren können.
Logopädische Versorgung
Inklusion erfordert, dass die logopädische Versorgung an der Zielsetzung der Teilhabe für den Betroffenen ansetzt
und dort angeboten wird, wo betroffene Menschen leben, betreut und ausgebildet bzw. versorgt werden. Zur Sicherstellung
dieser Versorgung und Gewährleistung der Interdisziplinarität sind in den entsprechenden Einrichtungen entweder
Therapeuten anzustellen oder aber Kooperationsverträge mit Praxen zugelassener Leistungserbringer, die den
gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen, abzuschließen. Vergütungsvereinbarungen müssen
die Gegebenheiten einer konsequenten Alltagsausrichtung und die Erfordernisse einer interdisziplinären Zusammenarbeit
abbilden. Pädagogische und medizinisch indizierte therapeutische Leistungen schließen sich dabei nicht aus.
Qualität logopädischer Versorgung
Inklusion kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Qualität logopädischer Versorgung gewährleistet wird. Dabei sind
Interdisziplinarität und Empowerment des Umfeldes Kerngedanken einer gelingenden logopädischen Therapie.
Logopädische Methoden und Konzepte orientieren sich in ihrer Ausrichtung am ICF-Gedanken. Ihre Ziele sind
sowohl kurativer als auch alltagsbezogener Art. Das Kompetenzprofil der Logopädie bildet dabei die Grundlage
therapeutischen Handelns.
Finanzierung
Inklusion bedeutet auch, die Finanzierung der ausgewählten zielführenden Interventionen zu ermöglichen. Derzeit
vollzieht sich die Finanzierung von Inklusion noch an der Schnittstelle zwischen Bildungs- und Gesundheitssystem.
Die hier bereit gestellten unterschiedlichen Angebote gilt es zu identifizieren und zu bündeln. Wenn gesellschaftliche
Teilhabe gelingen sowie Bildungswege und Arbeitswege für Betroffene offen stehen sollen, muss ein entsprechendes
Finanzierungskonzept erarbeitet werden. Die noch bestehende hohe Diversität der Finanzierung steht der Realisie -
rung von adäquaten Angeboten für die Betroffenen entgegen.
Fazit
Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. setzt sich dafür ein, dass sprach-, sprech-, stimm-, schluck- und
hörgestörten Patienten die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesichert wird, damit sie ihren Alltag
selbstbestimmt leben können, wobei das stärkende Umfeld (Angehörige oder Pflegekräfte) in diesen Prozess einbezogen
wird. Inklusion kann gelingen, wenn die interdisziplinäre Zusammenarbeit und Diskussionsbereitschaft aller
am Prozess Beteiligten forciert wird. Dazu gehören auch realistische Finanzierungsmodelle. Der dbl steht als kompetenter
Partner für die Implementierung und Weiterentwicklung von Inklusion bereit.