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Der Begriff der Inklusion ist in aller Munde. Viele Eltern verwenden ihn, wenn sie für ihr beeinträchtigtes Kind „Normalität“ wollen. Andere benutzen den Begriff in Zusammenhang mit Schule. Wieder andere Menschen bringen Inklusion mit der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen. Aber – was ist Inklusion nun eigentlich?
Schaut man in älteren Lexika nach, wird Inklusion definiert als
1. Einschließung, Einschluss, 2. Statistik - Schluss vom Ganzen auf einen Teil, von einer Gesamtmasse auf eine Teilmasse. Inklusive wird mit einschließlich, inbegriffen übersetzt.
Einschließung, Schluss vom Ganzen auf einen Teil und inbegriffen sind Umschreibungen, die zum heutigen Verständnis der Inklusion verhelfen können.
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 durch die Ratifizierung von 128 Ländern und der EU in Kraft trat, wurde der Begriff der Inklusion ins Bewusstsein der Menschen gespült. Bis dahin kannte man Integration, was, im gleichen Lexikon wie oben, als Vereinigung, Verbindung, Einordnung eines Gliedes in ein Ganzes definiert wird. Integration beschäftigte sich mit Einordnung von Teilen in ein Ganzes. Als das Ganze galt dabei die Gesellschaft, als Teile alle die Menschen, die nicht selbstverständlich zu ihr gehörten, also alle Menschen, die anders waren, als das Gros der Gesellschaft – Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit unklarem politischem Status, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit religiösen Überzeugungen, die sich von denen der meisten anderen Mitglieder der Gesellschaft unterschieden.
Im Rahmen der Integration wurden viele Prozesse zum Besseren in Gang gebracht, viele Dinge versucht, um die bislang nicht vereinigten Teile in das Ganze der Gesellschaft zu holen. Dabei stieß man auf viele Fragen und Probleme. Denn es musste geklärt werden, wer oder was diese Gesellschaft war, die andere in ihre Mitte integrieren wollte. Zudem stellte sich die Frage, wer integriert werden konnte , und auch, wer überhaupt integriert werden wollte. Fragen der Grenzen der Persönlichkeit, der Rechte des Einzelnen auf Individualität und Gemeinschaft, der Rechte und Pflichten des Staates und des Einzelnen, der in ihm leben möchte, und auch Grenzen des Mach- und Umsetzbaren wurden diskutiert.
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